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Regelwerk Schwertkampf - Regelwerk 2

Beitragsseiten

IX. Kopftreffer gelten beim Kampf mit kleiner Trefferzone
nur als Foul, wenn der Getroffene dies durch “Headshot”
anzeigt. Ansonsten ist ein Helmtreffer bei kleiner Trefferzone
außerhalb der Wertung. Bei großer Trefferzone gilt ein
Kopftreffer als gewerteter Treffer.

X. Am Boden darf weitergekämpft werden, bis einer der Gegner seine Aufgabe
durch die Worte „Ich gebe auf” oder erkennbare Handsignale (Abklopfen oder
Meidbewegungen wie Arme vors Gesicht kreuzen) anzeigt.

XI. Schläge auf den Rücken sind aus Sicherheitsgründen zu vermeiden
und werden durch deutliche Schläge auf die Gesäßmuskulatur ersetzt.

XII. Was ein Treffer ist, entscheidet der Getroffene.

XIII. Wer sich unsportlich verhält, sein Gegenüber beleidigt, unangebracht
rummotzt oder rumschreit, verlässt das Training und verliert bei mehrfach
unangenehmem Auffallen die Trainingsberechtigung, bzw. wird bei Turnieren
vom Wettkampf ausgeschloßen.

XIV. Es besteht Rüstungspflicht, die Mindestgrundausstattung besteht aus Helm,
gepolstertem Gambeson und kampfgeeigneten Handschuhen. Weiterer Schutz,
insbesondere der Gelenke und Oberschenkel, wird dringend empfohlen.
Wer den weitergehenden Schutz trotz dieses Hinweises nicht trägt, trägt auch
selbst die Verantwortung bei folgenden Verletzungen, sowie bleibenden Schäden.
Bei Vollkontakt ist ein Helm mit ausreichender Materialdicke und Gesichtschutz
ebenfalls Pflicht.

XV. Die Teilnahme an dem Training, den Freikämpfen und Turnieren erfolgt grundsätzlich
auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen die Gruppe oder den Gegner bestehen
nicht. Den finanziellen Folgen durch entstandene körperliche Schäden ist durch eine
eine dementsprechende Unfallabsicherung entgegenzuwirken.
Die finanziellen Folgen durch Beschädigung der Trainingsgeräte, wie Schwerte und Schilde,
trägt die jeweilige Person selbst.

XVI. Dieses Regelwerk ist kein individuelles Reglement des Friesenringes, sondern wird
in der Art und Weise auch bei anderen regionalen Schwertkampfgruppen praktiziert.
Hierdurch ist einem Austausch, sowie einer Turnierteilnahme über das lokale Einzugsgebiet
hinaus, nichts entgegen zusetzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass man sich –
bevor man den Kampf mit einem anderen unbekannten Sportler aufnimmt – rückversichert,
ob der Gegenüber nach dem gleichen Regelwerk kämpft, so dass evtl. Missverständnisse
bei der Punktewertung, sowie gesundheitlichen Schäden vermieden werden.

XVII. Durch die Teilnahme an dem Schwertkampftraining (entweder als Schüler oder als
Probetraining) erklärt sich der jeweilige Kämpfer mit dem Regelwerk einverstanden und
erkennt dieses für sich und für die Dauer der Teilnahme an.

XVIII. Bei der Benennung der aktiven Sportler und Kämpfer ist im allgemeinen
Sprachgebrauch die männliche Form benutzt worden. Dies dient der Vereinfachung
und hat keinerlei diskriminierenden Hintergrund. Frauen sind ebenso gerne bei
den Trainingsgruppen gesehen und können an den Wettkämpfen teilnehmen.
Es wird daher in gemischten Gruppen trainiert und jeder Trainingspartner gleich
welchen Geschlechts wird von den Anforderungen her gleich behandelt.


Bremen, den 11.05.2011

Schwertkampfrichtlinien

Download
(Das Regelwerk des Friesenringes
als Download zum Ausdrucken, Dateiformat: PDF)

 

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